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gesetzlich Versicherte mit ärztlicher Verordnung (Rezept):

10 % des Gesamtbetrages der Verordnung + EUR 10,00 je Rezeptformular (Rezept) laut Vorgabe der gesetzlichen Kassen

 

 

Privatrezept (ärztliche Verordnung für Privatversicherte):

wir halten uns grundsätzlich an die Sätze Ihrer privaten Krankenkasse (sofern diese über den Verrechungs-sätzen der gesetzlichen Kassen liegen), sodass Ihnen keine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht, außer dem zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenkasse vereinbartem Eigenanteil.

 

 

Patienten mit Beihilfe (ärztliche Verordnung für Privatversicherte):

leider können wir uns nicht mehr an die Sätze der Beihilfe halten, da diese mittlerweile nahezu gleichbedeutend mit den Sätzen der gesetzlichen Kassen sind, Sie jedoch als Patient mit Privatrezept verbesserte Leistungen gegenüber der gesetzlichen Versicherung erwarten. Trotzdem sind wir bestrebt, Ihren Eigenanteil möglichst gering zu halten. Bitte fragen Sie nach unseren Verrechnungssätzen für Beihilfeversicherte, welche wir Ihnen gerne vor Behandlungsbeginn aushändigen werden.